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kfz-alarmanlage.de

Öffnungszeiten

Beratung & Verkauf nur nach Terminabsprache

Kooperationen

Anfragen von Autohäusern und Autohändlern zwecks Kooperationen erwünscht!

Für mehr Service und eine höhere Qualität des Einbaus

Warum haben wir keine Öffnungszeiten mehr und führen Beratung und Verkauf nur noch mit Termin durch?

  • Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, weil die Qualität der Arbeit einfach stark darunter leidet, wenn man immer wieder unterbrochen wird. Da wir unseren Kunden aber die höchst mögliche Qualität bieten wollen, war die Abschaffung von Öffnungszeiten die einzig logische Möglichkeit hierfür.
  • Der zweite Grund ist, dass es durchaus mal sein kann, dass wir zu Beratungen oder Installationen zu Großkunden oder Teile von Lieferanten abholen müssen und dann niemand mehr bei uns in der Firma ist. Dann würdest du innerhalb der Öffnungszeiten vor verschlossener Tür stehen. Mit vorheriger Terminabsprache umgehen wir dieses Problem.
  • Aber natürlich wirkt sich diese Maßnahme auch positiv auf die Terminplanung aus. Haben wir einen zweistündigen Einbautermin mit einem Kunden um 10 Uhr, plant der Kunde entsprechend die Abholung um 12 Uhr und wir, dass wir um 12 Uhr den nächsten Termin annehmen können. Wenn nun aber an diesem Vormittag viel los wäre, könnte es durchaus passieren, dass sich das ganze um eine Stunde verschiebt. Schlecht für den Kunden, schlecht für uns. Auch dies verhindern wir mit der Abschaffung der Öffnungszeiten.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Schritt auch im Sinne unserer Kunden handeln und ihr Verständnis dafür habt.

Impressum und rechtliche Angaben gemäß § 5 TMG​

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE295308042

EU-Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung / Universal­schlichtungs­stelle:

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: e-recht24.de